Aus Wikipedia: „Airbnb ist ein 2008 im kalifornischen Silicon Valley gegründetes Online-Portal für Buchung und Vermietung von Unterkünften, ähnlich einem Computerreservierungssystem. Sowohl private als auch gewerbliche Vermieter vermieten ihr ‚Zuhause‘ oder einen Teil davon unter Vermittlung des Unternehmens, jedoch ohne dass Airbnb rechtliche Verpflichtungen übernimmt. Von der Gründung im Jahr 2008 bis zum April 2020 wurden nach Angaben des Unternehmens mehr als 500 Millionen Übernachtungen über Airbnb gebucht. Nach eigenen Angaben stehen auf der Website über 7 Millionen Inserate in mehr als 220 Ländern und mehr als 100.000 Städten zum Angebot (Stand: April 2020). Gut 160.000 der inserierten Unterkünfte befinden sich in Deutschland.“
Ein Grund für den Niedergang der Vermietung von bezahlbarem Wohnraum ist u. a. die lukrative Vermietung privater Wohnungen über das Internet bzw. über den Marktführer Airbnb (AirBed & Breakfast) mit seinem europäischen Sitz in Dublin. Dies führt dazu, dass ein nicht geringer Prozentsatz von Wohnungen dem regulären Vermietungssystem entzogen und in die temporäre Vermietung überführt wird.
Das Münchner Sozialreferat wollte deshalb vom Online-Portal Airbnb Informationen, wer seine private Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr an Touristen vermietet: Dies ist eine Zweckentfremdung und wird als Ordnungswidrigkeit bestraft. Das Münchner Verwaltungsgericht hatte dies in einem Urteil erlaubt. Im Juni 2020 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Airbnb keine Vermieterdaten herausgeben muss, da die LH München aus einen „bloß abstrakten Gefahrenverdachts“ diese Auskunft wolle. Ende 2019 hatten sich schon Bürgermeister aus ganz Europa getroffen, um gemeinsam gegen Airbnb vorzugehen.1
Höhere Mietpreise durch Airbnb. Eine Studie des DIW zeigt für Berlin, dass die auf Airbnb angebotenen Wohnungen das Mietniveau in der Hauptstadt signifikant erhöhen. Jede weitere Airbnb-Wohnung erhöht die Angebotsmieten um durchschnittlich 13 Cent pro Quadratmeter. Jedes neue Inserat erhöht eine Wohnung mit 100 Quadratmeter um 156 Euro pro Jahr. Dabei hat der Berliner Senat schon 2014 gegen Vermietungsplattformen agiert: Das Zweckentfremdungsverbot machte die Vermietung für Urlaubende genehmigungspflichtig. Eine Vermietung ohne Genehmigung kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Seit 2018 müssen Aibnb-Gastgeber bei den Bezirksämtern eine Registriernummer beantragen, die bei jedem Inserat angegeben werden muss. Diese Maßnahmen trugen kurzfristig zur Absenkung der Wohnungsmieten in Berlin bei. 2019 wurden in Berlin ungefähr 19.000 Wohnungen neugebaut und angeboten. Anfang 2020 wurden in Berlin etwa 25.000 Wohnungen und Zimmer pro Monat inseriert. Damit beträgt das Airbnb-Gesamtangebot ungefähr das 1,3-Fache der Jahresleistung im Wohnungsbau.2