August 1995: Zwei Häuser werden in Erhaltungszonen entmietet. Mannhardtstraße 10, Lehel, Siegesstraße 30, Schwabing: Die BSV Vermögensverwaltung und deren Vertreter Christian S. (mit inzwischen 12 verlorenen Prozesse) hat die Mannhardtstraße 10 im Jahr 1993 einem Privateigentümer abgekauft. Die Siegesstraße 30 hat die Firma BSV der Stadt München abgekauft, die es übrigens bis auf eine Wohnung hat stehen lassen, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Bei beiden Wohnhäusern begannen Entmietungsschikanen: Eigenbedarfskündigungen, fristlose Kündigung wegen unerlaubter Untermiete (die Tochter lebte bei ihrem Vater in der Mannhardtstraße und wurde hier geboren), Kündigungen von Speicher- und Kellerabteilen und Entrümpelung, Durchbrüche von Wänden und Decken, Auswechseln von Türschlössern. Die städtischen Behörden verhängten Geldbußen wegen Schwarzarbeit und führten in der Siegesstraße 30 eine „Totalversiegelung“ durch, um die restliche Bausubstanz zu schützen. Die BSV stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Erhaltungssatzung dem Schutz von Mietern dienen solle, aber nicht auf leere Wohnungen anwendbar sei. Zwei SPD-Stadträte forderten von OB Ude den Rückkauf der Siegesstraße 30.1
Verein protestiert. Der Verein Mieter helfen Mietern (MHM) hat bezüglich der Siegesstraße 30 und der Mannhardtstraße 10 einen offenen Brief an OB Christian Ude geschrieben. Der Mitgesellschafter der Firma BSV-Vermögensverwaltung, Christian S., war dem Wohnungsamt und städtischen Behörden durch diverse Bußgeld- und Zwangsgeldverfahren bereits entsprechend bekannt, aber die Stadt als Verkäuferin des Anwesens Siegesstraße 30 hatte augenscheinlich kein Interesse, den Käufer zu überprüfen, so ein MHM-Sprecher. Beim Kauf hatte sich BSV auf eine Höchstmiete von 13 DM pro Quadratmeter verpflichtet, der Dachboden sollte sozialverträglich ausgebaut werden. S. habe aber schon im Herbst 1994 erklärt, dass er sich nicht an die Vereinbarungen mit der Stadt München halten werde.
Den Mietern der Mannhardtstraße 10 habe er geschrieben, dass seine Firma die der Stadt gegebene Abwendungserklärung (keine Luxussanierung, keine Umwandlung in Eigentumswohnungen) nicht als verbindlich ansehen würde. Wegen der von BSV abgegebenen Abwendungserklärung hatte die Stadt auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Der MHM-Verein warf der Stadtverwaltung deshalb „mangelnde Schutz- und Fürsorgepflicht“ vor.2
Zum Verein Mieter helfen Mietern: https://www.mhmmuenchen.de/
Videoüberwachung installiert. Mieter des Wohnhauses meldeten dem SPD-Stadtrat Thomas Lange, dass Hausbesitzer S. im Hausgang eine Überwachungsanlage montiert hat. Bei einem Ortstermin von Lange stand dann S. umgehend vor ihm. Lange warf S. eine Missachtung von Baurecht, Denkmalschutz und Sonntagsruhe vor, Siegelbruch und Schwarzarbeit seien erwiesen.3
Vgl. zu Christian S.: Augustenstraße 4, Brunnstraße 11, Siegesstraße 30
- Münster, Thomas, Wie Mieter unter einer Sanierung leiden, in SZ 7.8.1995 [↩]
- Stadt hat Hauskäufer nicht überprüft, in SZ 14.8.1995 [↩]
- Schmidt, Manfred S., Sanierer Seitz baut auf Videoüberwachung, in SZ 22.2.1996 [↩]
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