Moloch München Eine Stadt wird verkauft

Schleißheimer Straße 92

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Titelbild: © Oswald Baumeister / Gesellschaft für ökologische Forschung e.V. []

Die denkmalgeschützte Wohnanlage Schleißheimer Straße 92 besteht aus Vorder-, Mittel- und Hinterhaus und hat etwa 20 Wohnungen. Frühere Eigentümer haben die Ablage verkommen lassen und an Ausländer vermietet. Seit etwa 1990 wurde das Anwesen drei Mal verkauft.
Dezember 2001: Am 19.12.2001 wurde das Mittelgebäude Schleißheimer Straße 92 geräumt: Die Stadt sperrte das Mittelgebäude. Die LBK hatte schwere Sicherheitsmängel im Treppenhaus moniert mit einer morschen Balkenkonstruktion. Dazu gab es einen Wasserrohrbruch. OB Christian Ude vermittelte den Bewohnern städtische Notwohnungen. Laut Mieterverein waren die Mieter bis Juni 2005 noch nicht zurückgekehrt.12

2003: Polis kauft. 2002 wurde die Schleißheimer Straße 92 von der Bauträgerfirma Polis gekauft, in Eigentumswohnungen geteilt und dort mit den Umbauten begonnen. Kurz nach dem Kauf entstand im Vorderhaus ein Wasserschaden. Die „Sanierung“ fing hier Anfang 2003 an: In leeren Wohnungen wurden Wände abgebaut, daraufhin senkten sich darüber die Böden, Türen ließen sich nicht mehr schließen, die Wände bekamen Risse. Durch eine Einstweilige Verfügung des Amtsgerichts sollten die Schäden wieder behoben werden. Polis legte Widerspruch ein. Ein Vergleich sah vor, dass Mietpartei P. im ersten und Mietpartei Y. im vierten Stock während der Umbauarbeiten in Ersatzwohnungen ziehen, deren Mieten von Polis bezahlt werden und weiter renoviert wird. Die beiden Parteien sollten ihre alten Mieten behalten. Etwa Mitte 2004 sollten die Mieter wieder zurückziehen. Ende Juli 2004 stellten beide Mieter fest, dass statt drei nur noch zwei Zimmer vorhanden waren.2

Mietpartei P: Familie P. klagte auf Wiederherstellung des alten Zustands. Polis erkannte den Anspruch an, ein „Anerkennungsurteil“ folgte, gegen das Polis in Berufung ging, die später wieder zurückgenommen wurde. Ein gerichtlicher „Ersatzvornahmeermächtigungsbeschluss“ folgte im April 2005: Die Mieter durften nun die Umbauarbeiten auf Kosten von Polis in Auftrag geben. Aber Polis hatte die Wohnungen inzwischen anderweitig vermietet. Familie P. beantragte deshalb einen Zwangsgeldbeschluss gegen Polis. Dies lehnte das Amtsgericht ab wegen „Vorwegnahme der Hauptsache“. Der Mieter klagte auf Räumung seiner eigenen Wohnung. Polis kündigte kurz danach dem Mieter, da er angeblich mit mehr als zwei Mieten im Rückstand sei. Mietpartei P. ging wegen dieser Kündigung wieder vor Gericht. Erst Ende 2005 konnte Familie P. wieder in ihre alte Wohnung zurück.

Mietpartei Y: Das Ehepaar Y. zog Ende 2003 aus ihrer Wohnung in die Ersatzwohnung. Im Juli 2004 erfuhr das Ehepaar Y., dass seine Wohnung bereits 2003 als mieterfreie Eigentumswohnung für 262.222 Euro verkauft wurde. Im Kaufpreis enthalten war eine Abfindung von 10.000 Euro, welche das Ehepaar Y. nie erhalten hatte. Im Juli 2004 erhielten die Y. das Recht, ihre Wohnung zu besichtigen, die nun eine Dachterrasse hatte und ebenfalls von drei auf zwei Zimmer reduziert worden war. Im April 2005 war die Wohnung von Y. noch immer unfertig und ihre Ersatzwohnung gekündigt, weil Polis seit Oktober 2004 keine Miete mehr gezahlt hatte. Der Vermieter der Ersatzwohnung klagte auf Räumung. Das Ehepaar Y. erreichte beim Amtsgericht ein Zwangsgeld von 15.000 Euro gegen Polis, das Landgericht hob wiederum dieses Urteil auf. Polis hatte den überwiegenden Anteil der ausstehenden Miete nachgezahlt, die Kündigung blieb aber bestehen. Der Mieterverein München riet dem Ehepaar, in seine alte Wohnung einzuziehen; dies geschah am 9.4.2005. Die Polis erreichte eine Einstweilige Verfügung wegen „verbotener Eigenmacht“. Angeblich habe das Ehepaar ein Türschloss aufgebrochen, was dieses bestreitet. Einen Tag danach kam der Gerichtsvollzieher mit der Polizei. Das Ehepaar Y. hatte eine Räumungsfrist von einem Tag und zog wieder in die Ersatzwohnung zurück.

Gerichtsverhandlungen. Beide Geschäftsführer von Polis, Ralf R. und Christof W., nahmen keine Stellung und hatten inzwischen die vierte Anwaltskanzlei beauftragt. Gegen Polis ermittelte seit zwei Jahren die Staatsanwaltschaft, vor Zivilgerichten laufen etwa zwölf Verfahren.2

Zwei Anklagen. Die Staatsanwaltschaft erhob eine erste Anklage im Mai 2005 wegen Nötigung in sechs Fällen und Baugefährdung. Im Oktober 2005 erfolgte eine zweite Anzeige wegen Betrug, versuchte Nötigung, Prozessbetrug. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Christian Schmidt-Sommerfeld, äußerte zum Vorgehen der Polis-Geschäftsführer, dies sei eine „saubere Entmietung unter Zuhilfenahme der Justiz“. Im Herbst 2005 fand der Prozess gegen die zwei Chefs der Bauträgerfirma Polis statt.3

Zwei Verfahren. Das Amtsgericht und das Landgericht München lehnten eine Eröffnung des ersten Hauptverfahrens wegen Nötigung in sechs Fällen und Baugefährdung gegen die beiden Polis-Geschäftsführer ab. Das Amtsgericht sah keine ausreichende Beweislage für eine Beteiligung der beiden Geschäftsführer, ebenso wie das Landgericht. Sybille Färber vom Mieterverein München nannte die Entscheidungen „blauäugig“, da der Bauleiter nicht aus eigenem Antrieb Entmietungspraktiken ausgeübt habe. Das Hauptverfahren mit der zweiten Anklage gegen die Geschäftsführer über Betrug und versuchte Nötigung wurde eröffnet.45

Der Prozess. Beide Polis-Geschäftsführer schoben die Schuld auf ihren Bauleiter und andere. Der Bauleiter habe falsch informiert, sodass Geschäftsführer Ralf R. eine falsche eidesstattliche Erklärung abgab. Ihr Anwalt habe ohne ihr Wissen massiven Druck auf Mieter ausgeübt. Der Makler habe eigenmächtig den notariellen Kaufvertrag abgeändert und „mieterfrei“ eingesetzt. Polis sei illiquide gewesen, weshalb die Miete für die Ersatzwohnungen nicht mehr gezahlt werden konnte. Der junge, eloquente Makler hatte den Passus „10.000 Euro Entmietung“ eingefügt. Die Bankerin von Polis erklärte, dass ihrer Bank die Mieter unwichtig seien, nicht aber die Baustelle.6 Einer der Angeklagten erschien Mitte Januar 2006 nicht. Als das Gericht einen Haftbefehl verhängte, betrat er den Sitzungsraum – die S 6 habe Verspätung gehabt. Der Bauleiter F. war angeklagt, die Mieter gezielt rausgemobbt zu haben mit Wasserschäden, einem Loch in der Wand, einem offenen Dach, Risse in den Wänden, wochenlanger Sperrung von Strom, Wasser, Telefon, Fernsehen. Trotz eines Etats für Entmietungen von 150.000 Euro, so führte Bauleiter F. aus, waren einige Mieter noch da. Aber die „Vorkommnisse“ seien nur Pannen gewesen. Die Beschwerden der Mieter habe er nicht weitergegeben, wie er überhaupt vermied, die Geschäftsführer zu belasten. Der Bauunternehmer H. behauptete, nur ein Gebäude saniert und die Sicherheit im Haus verbessert zu haben. An Treffen mit den Geschäftsführern erinnerte er sich nicht mehr. Über Pannen als Motiv zum Auszug habe man nur „rumgeblödelt“.7

Das Urteil. Ralf R. und Christof W. retten sich durch ein Last-Minute-Geständnis. Ihre Rechtsanwälte baten vor dem zweiten Verhandlungstag am 31.1.2006 um ein nichtöffentliches Rechtsgespräch. Beide Geschäftsführer gestanden die schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwältin ein. Die Richterin verurteilte beide zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe und bemerkte, dass ohne Geständnis keine Bewährung erfolgt wäre. Beide wurden zu je 500 Euro Schmerzensgeld an die Familie T. verurteilt. Der Bauleiter F. war zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, wogegen er Berufung ankündigte.8

  1. Stadt evakuiert Haus wegen Einsturzgefahr, in SZ 20.12.2001 []
  2. Kastner, Bernd, Ein Unfall und andere Gemeinheiten, in SZ 14.6.2005 [] [] []
  3. Kastner, Bernd, Münchens spektakulärster Entmietungsfall, in SZ 8.10.2005 []
  4. Kastner, Bernd, Verfahren gegen Sanierer abgelehnt, in SZ 17.12.2005 []
  5. Kastner, Bernd, Das böse Spiel mit der Wohnung, in SZ 12.1.2006 []
  6. Kastner, Bernd, Mieter-Mobbing, in SZ 13.1.2006 []
  7. Kastner, Bernd, Unerwünschte Mieter, in SZ 20.1.2006 []
  8. Kastner, Bernd, Bauträger entgehen nur knapp dem Gefängnis, in SZ 1.2.2006 []
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