Flashmob „Protest-Wohnzimmer“. Am 25.1.2020 protestierten Aktivisten des Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“ mit einem Freiluftwohnzimmer und Schildern wie: „Miete zu teuer? Dann zieht doch weg! Wer braucht schon Handwerker, Polizisten, Krankenschwestern?“1
Volksbegehren „Mietenstopp“: 51.983 Unterschriften. Der Mieterverein München war federführend beim Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“, dazu kamen der Mieterbund Bayern, die SPD, der DGB, die Linke und das Aktionsbündnis „Ausspekuliert“. Die zweite Forderung: Bei Wiedervermietungen darf höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hält das Volksbegehren für verfassungswidrig, da die Gesetzeskompetenz für Mieten beim Bund läge.23
Rechtsstreit um „Sechs Jahre Mietenstopp“. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVerfGH) wird das Volksbegehren von SPD und Grünen, Gewerkschaften, Sozialverbänden, Mieterbund und Mieterverein verhandelt, die 52.000 Unterschriften abgegeben haben. Für das Volksbegehren sprechen der Geschäftsführer des Mietervereins München, Volker Rastätter und die Rechtswissenschaftler Professoren Franz Mayer und Markus Artz (beide Uni Bielefeld). Mayer bezieht sich auf Art. 106 der Bayerischen Verfassung: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“ – Zur Ergänzung des Art. 106: „(2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. (3) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich.“
Artz sieht den sozialen Frieden gefährdet, wenn beispielsweise „Lehrer, Ärzte, Krankenschwestern nicht mehr dort wohnen können, wo sie ihren Dienst tun, weil sie sich die Miete nicht leisten können.“4
Bundesrecht. Das Innenministerium hielt das Volksbegehren für nicht zulässig, da das Recht der Mietverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und damit Bundesrecht ist. Allerdings hat Berlin schon einen Mietenstopp beschlossen, der weiter geht als die bayerische Version. Am 16.7.2020 soll das Urteil verkündet werden.4
Bayerischer VGH weist Volksbegehren ab. Am 16.7.2020 bestätigte der VGH mit sechs zu drei Stimmen, die Entscheidung des Bayerischen Innenministeriums, den Antrag „Sechs Jahre Mietenstopp“ abzulehnen. VGH-Präsident Peter Küspert verwies auf den Bundesgesetzgeber, der im Bürgerlichen Gesetzbuch die Mietverträge geregelt habe. Ein Landesgesetzgeber „ist nicht befugt, Bundesrecht nach eigenen Vorstellungen nachzubessern“. Die drei abweichenden Verfassungsrichter erklärten in einem Sondervotum: „Vielmehr wurden beachtliche Argumente dafür vorgebracht, dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit Bundesrecht vereinbar sein könnte.“5
Reaktionen. Der Leiter der Mietenstopp-Kampagne, Matthias Weinzierl, erklärte, dass es nun eben auf Bundesebene weitergehen werde. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte nach dem Urteil, dass die Gesetzeskompetenz beim Bund liege. Der Verband der Wohnungswirtschaft Bayern erklärte, er sei über das Urteil erleichtert.5
Das Bündnis „Ausspekuliert“ will am 2. bis 4.10.2020 einen Mietenstopp-Gipfel in Nürnberg einberufen.6 Das Bundesverfassungsgericht wird im Frühjahr 2021 über den Berliner Mietdeckel entscheiden. Der Münchner Stadtrat hatte im Juli 2019 beschlossen, dass es bei den über 60.000 Wohnungen der städtischen Wohnungsunternehmen Gewofag und GWG fünf Jahre keine Mieterhöhung geben wird. Damit liegt bis Juli 2024 der Quadratmeterpreis für frei finanzierte Wohnungen bei 7,92 Euro und bei geförderten Wohnungen bei 6,45 Euro. Der Mietspiegel liegt bei 11,69 Euro.7
„Die Länder sind nicht zuständig.“ Sprecher Matthias Weinzierl erklärte nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes 2020 und dem Scheitern des Berliner Mietendeckels durch das Urteil des BVerfG: „Das Karlsruher Urteil hat das jetzt bestätigt: Die Länder sind nicht zuständig. Damit hat sich auch unser Volksbegehren faktisch erledigt. Das ist besonders bitter für München, weil wir hier unter so extrem hohen Mieten leiden.“ Das Bündnis von über 80 Initiativen und Organisationen will die politische Meinungsbildung auf Bundesebene angehen.8
Vgl.: Deutsche Wohnen, Vonovia
- Flashmob im Wohnzimmer, in SZ 27.1.2020 [↩]
- Krass, Sebastian, Volksbegehren „Mietenstopp“ nimmt locker die erste Hürde, in SZ 8.2.2020 [↩]
- vgl. auch: Gerl, Maximilian, Stadt, Land, Verdruss, in SZ 17.2.2020 [↩]
- Handel, Stephan, Mit Pathos und Paragrafen, in SZ 19.6.2020 [↩] [↩]
- Handel, Stefan, Richter verhindern Volksbegehren zum Mietenstopp, in SZ 17.7.2020 [↩] [↩]
- https://www.ausspekuliert.de/notes/bundesweiter-mietenstopp-gipfel [↩]
- Hoben, Anna, „Jetzt wäre mal ein Versöhnungsgesetz für Mieter angebracht“, in SZ 29.7.2020 [↩]
- Kastner, Bernd, „Das ist besonders bitter für München“, in SZ 17.4.2021 [↩]