März 1991: München – Hauptstadt des Mietwuchers. Im März 1990 wurde Christian Ude (SPD) in den Münchner Stadtrat gewählt; am 2. Mai 1990 wurde er Zweiter Bürgermeister von München. Ein Pressegespräch mit ihm im März 1991 hatte das Thema: „Mietwucher in München und seine Ahndung“. Ude bezeichnete München als „die Bundeshauptstadt des Mietwuchers“; trotzdem gab es noch keine einzige Verurteilung wegen dieses Delikts. Die Ursache sah Ude – wie der Kreisverwaltungsreferent Hans-Peter Uhl -, beim Gesetzgeber. 29 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Mietpreisüberhöhung hat das Kreisverwaltungsreferat 1989 und 1990 eingeleitet: 17 endeten mit einem Bußgeldbescheid. Bei 160 Verfahren kam es nicht zur Einleitung eines Bußgeldprozesses. Damit zeige sich, so Ude, der als „Mieteranwalt“ einen guten Ruf hat, dass „eine Ahndung von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung praktisch nicht stattfindet – und dies in der Stadt mit dem höchsten Mietniveau“. Nach dem Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten: Paragraf 302a des Strafgesetzbuches mit dem Mietwucher-Straftatbestand (hier ist Voraussetzung das vorsätzliche Ausbeuten von Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche des Opfers) oder zweitens die Bußgeldvorschrift gegen Mietpreisüberhöhung im Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, die von der schwarz-gelben Koalition 1982 abgeschwächt wurde.1
- Münster, Thomas, „München ist die Hauptstadt des Mietwuchers“, in SZ 4.3.1991 [↩]